Alkohol ist der häufigste Anlass für eine MPU. Hier steht, wann sie angeordnet wird und worauf Gutachter nach den Angaben des ADAC achten.
Wann wird eine MPU angeordnet?
Nach einer Mitteilung von TÜV SÜD wird die MPU bei einmaliger Auffälligkeit mit mehr als 1,6 Promille, bei wiederholter Verkehrsauffälligkeit mit Alkohol oder bei begründetem Verdacht auf Alkoholmissbrauch angeordnet. [1] Welche Regel in Ihrem Fall greift, steht in Ihrer Anordnung. Alkohol war 2025 mit rund 40 % der größte Anlass. [4]
Was wird geprüft?
Der ADAC nennt für Alkohol diese Punkte [2]:
- ob eine Abhängigkeit oder Gefährdung vorlag,
- die übliche Trinkmenge pro Woche und die Bedeutung von Alkohol,
- warum am Tattag getrunken und trotzdem gefahren wurde,
- die gegenwärtige, dauerhaft stabile Veränderung und das Rückfallrisiko.
Zum Ablauf gehören nach dem ADAC ein medizinischer Check mit Blutentnahme und Koordinationstest, ein Reaktionstest mit Farben, Tönen und Fußpedal in drei Phasen sowie das psychologische Gespräch. [2]
Abstinenznachweis
Häufig wird ein Abstinenznachweis verlangt. Für Alkohol nennt ein Institut als Alternative zur Urinkontrolle Haaranalysen: zwei für 6 Monate, vier für 12 Monate und fünf für 15 Monate. Maßgeblich ist, was Ihre Behörde und Ihre Begutachtungsstelle verlangen. [3] Mehr dazu im Beitrag Abstinenznachweis.
Typische Stolpersteine
Lesen Sie dazu Die häufigsten Gründe, warum eine MPU nicht bestanden wird. Im Selbstcheck können Sie Ihre Antworten zu diesen Themen vorab prüfen.
Quellen
- TÜV SÜD: Anlässe für eine medizinisch-psychologische Untersuchung (31.08.2023, Datenjahr 2022)
- ADAC: Ablauf der MPU, die häufigsten Fragen
- Universitätsklinikum Heidelberg, Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin: FAQ Abstinenz (Stand 07/2024, laut Dateiname)
- Autohaus.de: „Alkohol nach wie vor Begutachtungs-Hauptgrund: 38 Prozent Durchfaller bei der MPU“ (Bericht über die BASt-Meldung vom 24.08.2026, Berichtsjahr 2025)
Stand der Recherche: 22.10.2026. Wir prüfen die Beiträge regelmäßig, Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.