← Zurück zu Wissen Grundlagen · 22.10.2026 · 6 Min. Lesezeit

Die häufigsten Gründe, warum eine MPU nicht bestanden wird

Nach der BASt-Statistik für 2025 bekam rund jeder Dritte ein ungünstiges Gutachten. Die Statistik sagt aber nicht, warum. Hier steht, was belegt ist und was Fachleute als typische Ursachen nennen.

Die Zahlen

Für das Jahr 2025 meldet die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) 70.135 Begutachtungen. Davon wurden 40.678 Personen (knapp 58 %) als geeignet eingestuft, 26.651 (rund 38 %) als ungeeignet. Bei 2.805 Personen (etwa 4 %) wurde ein Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung empfohlen. Die Gesamtquote der ungünstigen Gutachten blieb gegenüber dem Vorjahr nach diesem Bericht unverändert. Größter Anlass ist Alkohol mit rund 40 %, auf Drogen und Medikamente entfallen rund 21 % (2024: 25 %). [1]

Ein Blick in die ältere BASt-Statistik für 2018 zeigt, dass die Quote je Anlass schwankt: Bei wiederholter Alkoholauffälligkeit lag der Anteil ungeeigneter Gutachten bei 47,5 %, über alle Anlässe bei 37,4 %. [2]

Wichtig: Die BASt-Statistiken weisen Anteile aus, aber keine inhaltlichen Gründe für ungünstige Gutachten. Die folgenden Gründe stammen deshalb aus Veröffentlichungen von Begutachtungsstellen und Verbänden und sind keine amtliche Rangliste.

Gründe, die Fachleute nennen

TÜV SÜD nennt als typische Gründe für ein negatives Gutachten [3]:

  • Fehlende Einsicht in das eigene Fehlverhalten.
  • Nicht stabile Verhaltensänderungen. Eine Änderung, die erst kurz besteht oder nicht belegt ist, überzeugt weniger.
  • Keine Strategie zur Rückfallvermeidung. Gemeint ist, wie Sie mit der Situation umgehen, in der es wieder passieren könnte.
  • Widersprüche im Gespräch, zum Beispiel zwischen Fragebogen, Schilderung und Unterlagen.
  • Lückenhafte oder fehlende Abstinenznachweise beziehungsweise auffällige Blutwerte.

Eine Ratgeberseite nennt außerdem Verharmlosen, Rechtfertigen und Täuschen über den Vorfall als schwerwiegendes Problem [5]. Der ADAC weist darauf hin, dass auswendig gelernte Antworten nichts bringen. Entscheidend sei die individuelle Glaubwürdigkeit, und bewertet würden die Antworten insgesamt [4].

Je nach Anlass

Der ADAC beschreibt die Prüfkriterien so [4]:

  • Alkohol: ob Abhängigkeit oder Gefährdung vorlag, die übliche Trinkmenge pro Woche, die Bedeutung von Alkohol, warum am Tattag getrunken und trotzdem gefahren wurde, sowie die gegenwärtige, dauerhaft stabile Veränderung und das Rückfallrisiko.
  • Drogen: Harte Drogen müssen vollständig eingestellt und der Verzicht nachvollziehbar erklärt werden. Bei Cannabis muss glaubhaft dargelegt werden, dass Konsum und Fahren konsequent getrennt werden.
  • Punkte: selbstkritische Auseinandersetzung mit den Vorfällen, stabile Verhaltens- und Einstellungsänderung und die Frage, wie man in vergleichbaren Situationen korrekt handelt.

Was Sie daraus mitnehmen können

Die genannten Gründe haben eines gemeinsam: Sie betreffen nicht, ob jemand gut formuliert, sondern ob die Schilderung stimmig ist und eine tatsächliche Veränderung erkennen lässt. Prüfen Sie Ihre eigenen Antworten deshalb auf Widersprüche und darauf, ob Sie Ihr Verhalten erklären oder rechtfertigen. Der Selbstcheck auf dieser Seite hilft dabei, ersetzt aber keine persönliche Beratung.

Nach einem negativen Gutachten

Nach den Angaben von TÜV SÜD wird ein negatives Gutachten nicht automatisch an die Behörde übermittelt. Es gelangt nur in die Akte, wenn Sie es selbst einreichen. Der ADAC rät, sich das Gutachten zunächst nur persönlich zusenden zu lassen [3][4]. Lesen Sie es vollständig, markieren Sie die kritischen Stellen und prüfen Sie die Fristen Ihrer Führerscheinstelle, bevor Sie entscheiden. Eine erneute MPU ist laut TÜV SÜD möglich, sobald die bemängelten Punkte nachweislich aufgearbeitet sind [3]. Wie sich das in Ihrem Verfahren auswirkt, klären Sie bitte mit Ihrer Führerscheinstelle oder einer Fachanwältin beziehungsweise einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung oder verkehrspsychologische Beratung. Maßgeblich sind immer Ihre Anordnung und die Auskunft Ihrer Führerscheinstelle und Begutachtungsstelle.

Quellen

Stand der Recherche: 22.10.2026. Wir prüfen die Beiträge regelmäßig, Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.